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ProSiebenSat.1: EU-Kommission verweist geplantes Online-Jointventure mit RTL an Bundeskartellamt 24.09.2010
aktiencheck.de
Unterföhring (aktiencheck.de AG) - Die Europäische Kommission hat am Freitag auf Antrag Deutschlands und Österreichs die Prüfung der von den privaten deutschen Rundfunksendern ProSiebenSat.1 Media AG (ISIN DE0007771172 / WKN 777117) und RTL Group S.A. (ISIN LU0061462528 / WKN 861149) geplanten Gründung eines Joint Ventures an das deutsche Bundeskartellamt und die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde verwiesen.
Mit dem Joint Venture soll eine Internet-Plattform geschaffen werden, über die Zuschauer Fernsehsendungen bis zu sieben Tage nach deren Ausstrahlung im frei empfangbaren Fernsehen ("Free-to-Air") als Wiederholung abrufen können. Nach einer ersten Prüfung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb auf den deutschen bzw. österreichischen Märkten für Internet-Fernsehen und Internet-Werbung beeinträchtigt werden würde. Die Auswirkungen auf diesen Märkten sollen jetzt von der deutschen bzw. österreichischen Wettbewerbsbehörde nach innerstaatlichem Recht geprüft werden.
Die Aktie von ProSiebenSat.1 notierte zuletzt in Frankfurt bei 17,22 Euro (+1,29 Prozent). (24.09.2010/ac/n/d)
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